Grundstückspreis


Geben Sie hier bitte den Preis des Baugrundstückes
[in DM] ein.

Wenn Sie den Preis nicht wissen, schauen Sie bitte im Kaufvertrag,
oder, falls Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben im
Verkaufsexposé nach.



Grundstücksgröße


Geben Sie hier bitte die Fläche des Baugrundstückes
[in Quadratmetern] ein.

Wenn Sie die Fläche nicht wissen, schauen Sie bitte im Kaufvertrag,
oder, falls Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben im
Verkaufsexposé nach.



Zu bebauende Grundstücksfläche


Hiermit ist die Fläche gemeint, die nach der Bauausführung
überbaut ist.
In der Regel sind dies die Außenmaße des Erdgeschosses
zuzüglich Terrassenflächen (aber keine Wege).

Wenn Sie die Größe der Fläche nicht wissen, sehen
Sie bitte in den Planungsunterlagen des Architekten oder im
Verkaufsexposé nach.



Erzielbare Hauptnutzfläche


Die Hauptnutzfläche ist derjenige Teil der Flächen, der der Nutzung
des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient.

Wenn Sie z.B. ein Bürohaus planen, dann entspricht die Hauptnutzfläche
der Bürofläche, also etwa der vermietbaren Fläche.

Diese Angabe sollte Ihnen Ihr Architekt machen, bzw. sollte aus dem
Verkaufsexposé hervorgehen, wenn es eine Vorplanung gibt.



Maklercourtage


Sofern der Grundstückskauf über einen Makler abgewickelt wird
geben Sie hier bitte die Höhe der Coutage [in %] ein.

Diese finden sie meistens im Verkaufsexposé.
Je nach Bundesland sind drei bis sechs Prozent des Kaufpreises üblich.
Wieviel der Käufer zahlt, ist aber grundsätzlich Verhandlungssache.



Notar


Ein Grundstückskauf verursacht in der Regel Notar- und
Gerichtskosten. Diese betragen normalerweise etwa 1,5% des
Grundstückspreises.

Wenn Sie der Meinung sind, daß diese Kosten bei Ihrem
Grundstückskauf höher oder niedriger liegen, dann ändern Sie die
Voreinstellung.



Grunderwerbsteuer


Die Grunderwerbsteuer beträgt zur Zeit 3,5% des Kaufpreises


Entschädigungen


Dies sind Kosten, die aufzuwenden sind, um das Grundstück von
Belastungen freizumachen, z.B. Abfindungen und Entschädigungen
an Mieter und Pächter, Ablösung von Lasten und Beschränkungen
wie z.B. Wegerechten.
Dieser Punkt ist sehr variabel und abhängig von bestehenden
Verträgen, wie Miet- und Pachtverträgen.

Es ist unmöglich hier einen Standardwert vorzugeben, da die
Vertragssituation nicht bekannt ist.

Fragen Sie unbedingt den Verkäufer zu diesem Thema. Sehen Sie
event. bestehende Verträge durch: Je länger die vertragliche
Mietdauer, desto höher ist normalerweise die Entschädigung.

Im Zweifel geben Sie hier erstmal eine Pauschale ein, z.B. 200 DM
pro vorhandener Hauptnutzfläche. Verlieren Sie diesen Punkt aber nicht
aus den Augen. Er kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit haben.



Erschließungskosten


Das sind die Kosten aller vorbereitenden Maßnahmen, um das Grund-
stück bebauen zu können. Z.B.
Je nachdem, wo sich das Grundstück befindet, und wie die vorhandene
Erschließung ausgebaut ist, können diese Kosten schwanken. Bei einem
innerstädtischen Grundstück, auf dem auch schon vorher ein Haus
gestanden hat, reicht es für eine Schätzung aus, eine Pauschale von
DM 20.000,- bis DM 50.000,- einzugeben. Bei einem noch nicht
erschlossenen Grundstück sollten Sie einen Fachmann fragen.



Abzubrechende Fläche


Sofern auf Ihrem Grundstück ein Haus steht, welches abgebrochen
werden muß um das Grundstück bebaubar zu machen, können Sie hier
die Fläche des Hauses eingeben.

Wenn das Haus mehrere Geschosse hat, geben Sie bitte die
Gesamtfläche aller Geschosse ein.

Hierzu reichen relativ grobe Angaben aus: nehmen Sie "Länge" mal
"Breite" mal "Anzahl" der Geschosse.




Art des Abbruches


Wenn Sie keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten beim Abbruch erwarten,
behalten Sie die Voreinstellung bei.

Sofern Sie jedoch Kenntnisse über mögliche Asbestvorkommen,
Kontamination, große Mengen von Asphaltabbruch, Entsorgung von
Nachtspeicheröfen usw. haben oder auch ausführungsbedingte Probleme,
z.B. mit der Zugänglichkeit der Baustelle erwarten, sollten Sie "diffizil"
anklicken.



Anzahl abzulösender Stellplätze


Werden bauliche Anlagen errichtet, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu
erwarten ist, und das ist bei fast allen baulichen Anlagen der Fall, so sind
durch den Bauherrn Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Parkplätze) in
ausreichender Anzahl und Größe herzustellen.

Wieviele Stellplätze Sie herstellen müssen regeln die Bauordnungen
der jeweiligen Länder. Für diese Überschlagsberechnung ist es jedoch
erstmal ausreichend, die notwendigen Stellplätze anhand ungefährer
Größen zu ermitteln:

 
Wohnungsbau Wohnungen 1 Stp. pro Wohnung
Büros / Praxen Großbüros > 4000 qm 1 Stp. pro 80 qm Bürofläche
normale Büros / Praxen 1 Stp. pro 60 qm Bürofläche
Arztpraxen 1 Stp. pro 50 qm Bürofläche
Läden Supermärkte 1 Stp. pro 30 qm Ladenfläche
Heimwerkermärkte 1 Stp. pro 40 qm Ladenfläche
Möbelhäuser 1 Stp. pro 50 qm Ladenfläche
Gartencenter 1 Stp. pro 15 qm Ladenfläche
Autosalons 1 Stp. pro 150 qm Ladenfläche

Nachdem Sie nun überschlägig die Anzahl der notwendigen Stellplätze
ermittelt haben, müssen Sie noch herausfinden, wieviele Stellplätze
denn tatsächlich hergestellt werden können. Die übrigen müssen
nämlich "abgelöst" werden und um die damit verbundenen Kosten geht
es hier.

Sehen Sie in den Planunterlagen des Architekten oder im
Verkaufsexposé nach. Zählen Sie die Stellplätze, die hergestellt werden
können.

Ziehen Sie diese Zahl von der Anzahl der notwendigen Stellplätze ab
und tragen Sie das Ergebnis in das Formularfeld ein.



Ablösekosten pro Stellplatz


Die Ablösekosten schwanken, je nach Standort stark.
In Hamburg beträgt die Stellplatzablöse zur Zeit etwa DM 17.800,-.
Fragen Sie den Architekten oder auch den Makler.


Nutzung, Anteil, Ausbau


Geben Sie hier an, welche Nutzungsanteile Ihr Bauwerk haben wird.
Damit ist der Anteil an der Gesamtnutzfläche gemeint.

Beispiel:
Sie planen ein 5-geschossiges Bauwerk, dessen Geschosse annähernd
gleich sind, so hat jedes Geschoß einen Anteil von:
100% : 5 Geschosse = 20%

 
Das EG wird komplett als Laden genutzt: Nutzung A: Laden 20%
Das 1.OG wird zur Hälfte als Praxis genutzt: Nutzung B: Praxis 10%
Das 2.OG und der Rest des 1.OG wird Büro: Nutzung C: Büro 30%
Das 3.OG und 4.OG werden Wohnungen: Nutzung D: Wohnen 40%
Gesamt: 100%

Wenn eine Flächenaufstellung des Planers vorliegt, sollten Sie zuerst dort
nachsehen.


Der Ausbaustandart ist ein wichtiger Faktor auf der Kosten- und auf der
Nutzenseite. Man darf aber auch nicht davon ausgehen, daß der Erlös
automatisch mit dem Ausbaustandart steigt.

Sofern Sie sich über die Ausstattung nicht im klaren sind, sollten Sie
"standard" einstellen

Wohnungsbau:
Standart entspricht i.d.R.
Wände: Putz, Tapete, Anstrich, Wandfliesen in Küche und Bad
Decken: Putz, Anstrich
Böden: Teppichboden, Fliesen in Küche und Bad
Fenster: Mehrfachisolierverglasung
Türen: Holztüren
Ausstattung: Küche
Elektro: komplette Elektroinstallation, Gegensprechanlage, Entlüftung
innenliegender Räume, Fernsehantennenanschluß, ggf. Warmwasser-
bereitung

Büro:
wie bei Wohnungen, jedoch stark abhängig von Mieterwünschen. Ggf.
raumlufttechnische Anlagen, Schließanlage, EDV-Verkabelung usw.

Praxen / Läden:
Sehr abhängig von der Art der Praxen / Läden und den Miet- oder
Kaufverträgen. Oftmals wird die Ausstattung komplett oder teilweise
mieterseits erbracht, so daß hier für den Ausbau keine oder nur wenig
Kosten anfallen



Außenanlagen


Hier werden die Kosten für die Herstellung aller Gelände- und
Verkehrsflächen außerhalb des Bauwerks erfaßt.

Das sind alle befestigten und unbefestigten Flächen, also Rasen,
Begrünungen, Wasserflächen, Plätze, Wege, Straßen, Einfriedungen,
Brücken, Rampen Mauern, Überdachungen, aber auch die
dazugehörigen technischen Anlagen wie Beleuchtung, Be- und
Entwässerung, Kläranlagen usw. sowie auch Fahrradständer, Schilder,
Pflanzbehälter, Spielgeräte usw.

Die Fläche der Außenanlagen errechnet sich aus der Grundstücksfläche,
abzüglich der bebauten Fläche.

Wenn Sie nichts besonderes planen, sollten Sie hier die Vorgabe
akzeptieren. Wenn Sie jedoch größere Flächen pflastern, oder mit
aufwendigeren Begrünungen versehen wollen, sollten Sie einen
höheren Wert nehmen.



Ausstattung und Kunstwerke


Hier werden die Kosten für alle beweglichen Sachen, die zur Benutzung
des Bauwerkes, oder zu dessen künstlerischen Gestaltung erforderlich
sind, erfaßt.

Das können z.B. sein:
Möbel, technische Geräte, Wegweiser, Kunstwerke, Skulpturen,
Gemälde, Antiquitäten und vieles mehr.

Wenn Sie nichts Außergewöhnliches planen, sollten Sie hier die
Vorgabe akzeptieren.



Mehr- Minderkostenfaktoren


Aufwendige Gründung und kontaminierter Boden

Probleme mit der Gründung oder Bodenverschmutzungen können
ungeahnte Mehrkosten verursachen. Entsorgung von kontaminierten
Boden (z.B. wenn dort vorher eine Tankstelle o.ä. war) kann kostspielig
sein. Es empfiehlt sich daher hier schon frühzeitig Erkundungen
einzuholen.

Fragen Sie andere Bauherren in der Umgebung, wie der Grund
beschaffen ist. Wenn Schwierigkeiten zu erwarten sind, wegen
Torflinsen, hohen Grundwasserspiegels oder mangelnder
Grundbruchsicherheit, wenn Tiefgründung erforderlich wird, dann
aktivieren Sie diesen Punkt.


Aufwendige Konstruktion und hochwertige Fassade

Aufwendige Konstruktionen:Hierunter kann alles mögliche verstanden
werden. Wenn Sie eine unkonventionelle Architektur wünschen, z.B.
mit großen Auskragungen, Flugdächern, besonderen Tragsystemen,
wenn Sie viel Wert auf "Kunst am Bau" legen, dann sollten Sie hier "ja"
anklicken.

Hochwertige Fassaden: Große Glasanteile, Erker mit Wintergärten,
Natursteinfassaden, Planarfassaden und auch einige Holz- und
Metallfassaden können sehr teuer sein. Wenn Sie sich deutlich vom
Standart (Putz oder Klinker und Lochfenster) abheben wollen, dann
sollten Sie diesen Punkt aktivieren.

UG mit Tiefgarage und beengte Baustelle

Tiefgarage: Sehen Sie in den Planungsunterlagen nach, ob eine
Tiefgarage erforderlich ist. Die ist in der Regel der Fall, wenn auf dem
Grundstück Raum für Parkplätze fehlt.

Eine beengte Baustellensituation führt gegenüber des Hauses "auf der
grünen Wiese" immer zu Mehrkosten, da hiermit meist ein Verbau
verbunden ist und auch der Bauunternehmer größere Schwierigkeiten
mit der Plazierung der Kräne und sonstigen Geräte, sowie auch mit der
Anlieferung und Lagerung der Baustoffe hat. Dies erfordert einen
größeren Planungsaufwand, der sich in den Kosten niederschlägt.

Wenn Sie in zentraler Lage bauen, oder gar eine Baulücke schließen,
sollten Sie diesen Punkt anklicken.

Konjunktur

Läuft das Baugeschäft gut, dann haben alle Unternehmer viel zu tun. Das
heißt aber nicht immer, daß Ihr Unternehmer Ihnen sagt, er habe so viel
zu tun, daß er nicht für Sie bauen kann. Vielmehr sagt er Ihnen, daß er
gerne für Sie baut, wenn Sie nur tief genug in die Tasche greifen. Wer
schlau ist, baut, wenn die Konjunktur auf einem tiefen Stand ist.

Läuft das Baugeschäft schlecht, dann haben alle Unternehmer wenig
zu tun. Das heißt, sie sind über jeden Auftrag froh. Manchmal ist es für
ein Unternehmen sogar besser, bei einem Auftrag Verluste zu machen,
statt den Auftrag gar nicht zu bekommen. Sonst müßte er nämlich
seine langwierig eingearbeiteten und angelernten Mitarbeiter entlassen.
Das Einstellen, Ausbilden und Einarbeiten neuer Mitarbeiter ist oftmals
teurer, als die Unterdeckung.Wenn Sie in einer solchen Phase bauen,
kann Ihr Bauvorhaben u.U. preiswerter sein.

Lage

Wie bei vielen anderen Dingen auch, kann es etwas preiswerter sein,
wenn außerhalb der großen Städte gebaut wird. Das soll dieser Faktor
berücksichtigen.



Gesamtsumme Kosten brutto


Das ist der Betrag, den Sie anhand des Kostenüberschlags in Schritt 1
ermittelt haben.

Falls Sie das noch nicht getan haben, sollten Sie dies vorher tun, es sei
denn Sie haben die Kosten bereits anders ermittelt.

Mit "Gesamtsumme brutto" sind die gesamten Investitionskosten gemeint,
in denen alles, was für Ihr Bauvorhaben benötigt wird, enthalten ist (außer
den Finanzierungskosten), also der Betrag, den Sie auf den Tisch legen
müssen, um "1 Stück Realisierung Ihres Bauvorhabens" zu bekommen.



Eigenkapital


In den wenigsten Fällen kann das gesamte Vorhaben ganz ohne
Eigenkapital realisiert werden.

Die Höhe des Eigenkapitals bestimmt das erforderliche
Fremdkapitalvolumen und damit die Höhe der Finanzierungskosten,
welche sich auf Ihrer Kostenseite niederschlagen werden.



Zinssatz der Zwischenfinanzierung


Bei einem Verkauf des Bauwerkes sind Sie kurze Zeit nach der
Fertigstellung in der Lage, den Kredit vollständig zu tilgen. Natürlich nur,
wenn Sie Ihren Vorstellungen entsprechend verkaufen. Zur Vereinfachung
wird davon ausgegangen, daß Sie aufgrund professioneller Beratung
alles zügig verkaufen ;-)

Deshalb wird hier kein langfristiger Kredit erforderlich, sondern nur eine
Zwischenfinanzierung mit kurzer Laufzeit. Wenn es sich nicht um ein
Mega-Bauvorhaben handelt, dürfte zumeist eine Laufzeit von etwa 1 Jahr
ausreichend sein.

Zum aktuellen Zinssatz müssen Sie Ihre Bank befragen. Die
Voreinstellung dürfte jedoch für derartige Kredite einigermaßen
realistisch sein.



Nutzung, Anteil, erzielbare Preise


Geben Sie hier an, welche Nutzungsanteile Ihr Bauwerk haben wird.
Damit ist der Anteil an der Gesamtnutzfläche gemeint.

Beispiel:
Sie planen ein 5-geschossiges Bauwerk, dessen Geschosse annähernd
gleich sind, so hat jedes Geschoß einen Anteil von:
100% : 5 Geschosse = 20%

 
Das EG wird komplett als Laden genutzt: Nutzung A: Laden 20%
Das 1.OG wird zur Hälfte als Praxis genutzt: Nutzung B: Praxis 10%
Das 2.OG und der Rest des 1.OG wird Büro: Nutzung C: Büro 30%
Das 3.OG und 4.OG werden Wohnungen: Nutzung D: Wohnen 40%
Gesamt: 100%

Wenn eine Flächenaufstellung des Planers vorliegt, sollten Sie zuerst dort
nachsehen.


Erzielbare Preise
Das Thema der erzielbaren Preise kann Ihnen hier und online leider keiner
abnehmen. Die Unterschiede sind gravierend und sehr standort- und
marktabhängig.

Wenn Sie noch gar kein Preisgefühl haben, kaufen Sie sich am besten
eine Annoncen-Zeitschrift und sehen Sie sich die Preise z.B. für
Eigentumswohnungen an. Suchen Sie mehrere Angebote in der Nähe
Ihres Vorhabens, bewerten Sie die Vergleichbarkeit, also handelt es sich
auch um Neubauten, mit ähnlicher Nutzung und Ausstattung usw.

Berücksichtigen Sie aber, daß die Preise in des Zeitungen immer die
Summe darstellen, die der Verkäufer haben will, und nicht unbedingt die,
die er tatsächlich bekommt.
In Hamburg z.B. schwanken die Preise für Eigentumswohnungen
zwischen DM 3000,- und 8000,- .Im Mittel und als Richtwert für eine
durchschnittliche Lage und durchschnittliche Ausstattung könnte man
für Neubauten in Hamburg einen Wert von DM 5000,- bis 5500,- annehmen.



Zinssatz


Bei Vorhaben, deren Einkünfte aus Mieteinnahmen bestehen, braucht
man in der Regel recht lange, um den Kredit zu tilgen. Bei größeren
Projekten und Kreditvolumen von mehreren Millionen, werden Laufzeiten
bis 30 Jahre erforderlich.

Zum aktuellen Zinssatz müssen Sie Ihre Bank befragen. Die
Voreinstellung dürfte jedoch für derartige Kredite einigermaßen
realistisch sein.



Nutzung, Anteil, erzielbare Mieten


Geben Sie hier an, welche Nutzungsanteile Ihr Bauwerk haben wird.
Damit ist der Anteil an der Gesamtnutzfläche gemeint.

Beispiel:
Sie planen ein 5-geschossiges Bauwerk, dessen Geschosse annähernd
gleich sind, so hat jedes Geschoß einen Anteil von:
100% : 5 Geschosse = 20%

 
Das EG wird komplett als Laden genutzt: Nutzung A: Laden 20%
Das 1.OG wird zur Hälfte als Praxis genutzt: Nutzung B: Praxis 10%
Das 2.OG und der Rest des 1.OG wird Büro: Nutzung C: Büro 30%
Das 3.OG und 4.OG werden Wohnungen: Nutzung D: Wohnen 40%
Gesamt: 100%

Wenn eine Flächenaufstellung des Planers vorliegt, sollten Sie zuerst dort
nachsehen.


Erzielbare Mieten
Das Thema der erzielbaren Mieten kann Ihnen hier und online leider keiner
abnehmen. Die Unterschiede sind gravierend und sehr standort- und
marktabhängig.

Wenn Sie noch gar kein Preisgefühl haben, kaufen Sie sich am besten
eine Annoncen-Zeitschrift und sehen Sie sich die Preise z.B. für
Mietwohnungen an. Suchen Sie mehrere Angebote in der Nähe
Ihres Vorhabens, bewerten Sie die Vergleichbarkeit, also handelt es sich
auch um Neubauten, mit ähnlicher Nutzung und Ausstattung usw.

Berücksichtigen Sie aber, daß die Preise in des Zeitungen immer die
Summe darstellen, die der Verkäufer haben will, und nicht unbedingt die,
die er tatsächlich bekommt.
In Hamburg z.B. schwanken die Preise für Mietwohnungen
zwischen DM 8,- und 25,- .Im Mittel und als Richtwert für eine
durchschnittliche Lage und durchschnittliche Ausstattung könnte man
für Neubauten in Hamburg einen Wert von DM 16,- bis 20,- annehmen.



Honorarzone und Honorarsatz


Die Honorarzone richtet sich nach den § 11 und 12 der HOAI. Wenn mit
Ihrem Auftraggeber nichts vereinbart wurde, benutzen Sie das
Punktesystem nach § 11 oder sehen Sie in der Objektliste nach § 12 nach.
Bei durchschnittlichen Planungsanforderungen gilt Honorarzone III.

Der Honorarsatz gem. § 4 HOAI kann bei Auftragserteilung schriftlich frei
vereinbart werden. Wurde keine Vereinbarung hierzu getroffen gilt
automatisch der Mindestdatz.



Anrechenbare Kosten LP 1-4


Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 1-4
(Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) sind nach der
Kostenberechnung gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch keine
Kostenberechnung vor, kann auch die Kostenschätzung zugrundegelegt
werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der
Kostengruppen
300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird
automatisch berechnet.


Anrechenbare Kosten LP 5-7


Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 5-7
(Ausführungsplanung bis Vergabe) sind nach dem Kostenanschlag gem.
DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch kein Kostenanschlag vor, kann auch die
Kostenschberechnung zugrundegelegt werden. Geben Sie die vollen
Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen
300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird
automatisch berechnet.


Anrechenbare Kosten LP 8-9


Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 8-9
(Objektüberwachung und Objektbetreuung) sind nach der
Kostenfeststellung gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch keine
Kostenfeststellung vor, kann auch der Kostenanschlag zugrundegelegt
werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der
Kostengruppen
300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird
automatisch berechnet.


Beauftragte Leistung


Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von
§ 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen
vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.


Besondere und Sonstige Leistungen


Für "Besondere Leistungen" nach § 15 HOAI geben
Sie hier bittedas vereinbarte Honorar in DM ein.

Ebenso verfahren Sie mit Sonstigen Leistungen, die sonst nirgendwo
erfaßt werden.



Zusätzliche Leistungen / Zeithonorar


Für Zusätzliche Leistungen und Zeithonorare gem. § 6 HOAI können Sie
hier die vereinbarten Beträge in DM eingeben.


Umbauzuschlag und Nebenkosten


Bei Umbauten und Modernisierungen ist gem. § 24 HOAI eine Erhöhung
des Honorares bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad um 20% - 33%
schriftlich vereinbar. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt ab
durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20% als vereinbart.

Geben Sie hier die Nebenkosten in DM ein. Wenn bei Auftragserteilung
keine pauschale Abrechnung vereinbart wurde müssen Sie nach
Einzelnachweisen abrechnen.
Was in den Nebenkosten enthalten ist, regelt der § 7 der HOAI. Dies sind
z.B. Post- und Fernmeldegebühren, Kosten für Vervielfältigungen, Kosten
für das Baustellenbüro, Fahrt- und Reisekosten usw.



Sonstige Zuschläge / Abzüge


Geben Sie hier alle prozentualen Zuschläge oder Abzüge ein, die woanders
nicht berücksichtigt wurden.
Für Zuschläge oder Abzüge, welche nicht prozentual abgerechnet werden,
können Sie das Eingabefeld "Sonstige L." verwenden.

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